Die Kosten richten sich nach der Leistung – Beratung, Coaching oder Psychotherapie – und der jeweiligen Sitzungsdauer von 60 oder 90 Minuten.
60 min 60 Euro
Therapeutische Sitzung / Beratung
60 min 70 Euro
(Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) sowie die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ))
Hypnosesitzung
Einzelsitzung (50-60 min) 70 Euro
"Endlich Nichtraucher" (1-2 Sitzungen inkl. Anamnese, ausführlichem Vorgespräch) gesamt 160 Euro
"Leichter werden" (3-5 Sitzungen inkl. Anamnese, ausführlichem Vorgespräch, Auswertungen) gesamt 290 Euro
Hinweis: Für Geringverdienende bzw. bei niedrigem Einkommen wie z.B. Studenten, Auszubildende, Rentner, mit entsprechendem Nachweis, reduzieren sich die hier angegebenen Kosten um 25 %.
Bitte sprechen Sie mich gern hierzu an.
Eine Absage bis zu 24 Stunde vor dem Termin ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte der Kosten zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung sind die gesamten Kosten zu begleichen.
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Ihr Vorteil:
Formalitäten spielen keine Rolle - z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Zusatzversicherungen oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder teilweise. Die Leistungen der privaten Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nur in besonderen Fällen möglich, wenn für Sie kein anderer Therapieplatz möglich ist und Sie von Ihrer Versicherung die dafür notwendige Genehmigung erhalten.
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.